Home Energy Management Systeme (HEMS) in verschiedenen Gebäuden

Home Energy Management Systeme (HEMS) setzen sich als dezentrales Betriebssystem im Gebäude immer stärker durch. Neue Gesetzesinitiativen fördern HEMS.

Home Energy Management Systeme (HEMS) setzen sich als dezentrales Betriebssystem im Gebäude immer stärker durch. Die Klimaziele sind ohne die konsequente Förderung von technologischen Innovationen in der Immobilie und die notwendigen Rahmenbedingungen nicht mehr erreichbar. Das hat der Gesetzgeber erkannt und die ersten wichtigen Grundlagen nun geschaffen. Dieser Blogartikel stellt einerseits das HEMS Konzept wie auch die Leistungen der ROCKETHOME vor und zeigt im Teil 2/3 den Einfluss von zwei wichtigen Gesetzesinitiativen (EEG 23 und Smart-Meter-Rollout) auf die neue Gebäudeinfrastruktur der nächsten Jahre auf.

Teil 1: Home Energy Management Systeme als neues Betriebssystem in Immobilien

Als Anbieter von HEMS-Lösungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser bzw. Quartiere sehen wir große Potenziale in diesen Gesetzen. Denn unser primäres Ziel der letzten Jahre war es immer gewesen, erneuerbare Energien so zu vernetzen, dass es zu einem optimalen Zusammenspiel von (Strom)-Erzeugern, -Speichern, Verbrauchern und den smarten Geräten im Gebäude kommt. In der Interaktion dieser HEMS-Systeme mit Eigentümern, Bewohnern und Verwaltern können wir eine Vielzahl neuer Geschäftsmodelle anbieten.

Home Energy Management Systeme (HEMS)

Alle Energiekomponenten im Gebäude intelligent vernetzt.


Diese Komponenten im Gebäude werden von einem HEMS verbunden:

  • Photovoltaikanlage & Speicher
  • Ladeinfrastruktur
  • Wärmepumpe & Raumthermostate
  • Warmwasserspeicher/ Heizstäbe
  • Beschattung und Klimasteuerung
  • Heizsysteme im Wohnumfeld (Thermostate & Fussbodenheizung)
  • Smart Home und intelligente Haushaltsgeräte

das Ganze, vernetzt mit

  • Dynamischen Tarife (zeit- oder lastvariabel)
  • Value-Add-Angeboten von Service-Providern und
  • Installations-, Wartungs- und Finanzierungsangeboten


Die wichtigsten Vorteile des Home Energy Management Systems im Überblick:

Energiekosteneinsparung, Klimaschutz und mehr Autonomie

  • Maximale Transparenz bezüglich der Stromerzeugung und des Stromverbrauchs
  • Automatisierte Steuerung der Verbraucher abhängig vom verfügbaren bzw. selbsterzeugtem Strom
  • Anreizbasierte Steuerung des Gesamtsystems aufgrund dynamischer Energietarife
  • Steigende Eigenverbrauchsquote bzw. Erhöhung der Autarkie
  • Hohe Kosteneinsparungen durch geringeren Netz-Strombezug
  • Netzdienlichkeit durch Anbindung an Smart-Meter-Infrastruktur
  • Neue Erlebniswelt für Energie


Unsere ROCKETHOME Leistungen im Überblick:

  • Climate IoT Cloud als ausgereifte Integrations- und Solutions-Plattform
  • Applikationen mit allen Energiemodulen für unterschiedliche Zielgruppen (Services alternativ als API verfügbar)
  • HEMS Gateway in unterschiedlichen Ausführungen (von mehreren Herstellern)
  • Connectivity Expertise zur Integration der benötigten Hardware im Gebäude (Connect Programm)
  • Property-Management-Software zur Verwaltung aller Liegenschaften und HEMS-Systeme
  • APIs und Schnittstellen für eine E2E-Prozessintegration (z.B. Support, Service, Wartung)
  • Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen für ihre individuelle Lösung

Teil 2: EEG macht selbsterzeugten Strom über PV-Anlagen zur Schlüsseltechnologie

Das Erneuerbare Energiegesetz (EEG) ist die größte energiepolitische Gesetzesnovelle seit Jahrzehnten und legt die Grundlagen dafür, dass Deutschland seine Klimaziele erreichen soll.

Die Neufassung des EEG hat die Ambition den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen. Es setzt dafür hohe Ziele - denn bis 2030 sollen 80 Prozent des Stroms in der Bundesrepublik aus erneuerbaren Energien stammen. Ein bedeutender Teil des EEG 23 fokussiert den Ausbau der Photovoltaik in der Breite.

Das EEG 23 setzt dabei auf Anreize für Investitionen, die den Ausbau der PV-Anlagen vereinfachen und verbessern soll:

  • Einführung der Voll- und Teileinspeisung: Es gibt nun die Möglichkeit, sowohl Strom einzuspeisen als auch diesen selbst zu nutzen.
  • Geringere Bürokratie-Anforderungen: Ab dem 1. Januar 2023 gibt es keine Beschränkungen mehr dafür, wie viel von der Leistung einer Photovoltaikanlage in das öffentliche Netz eingespeist werden darf.
  • Photovoltaik-Anlagen als Investition: Je nach Größe und Eigenverbrauch ist die Anlage nach rund 15 Jahren abbezahlt und liefert dann weiterhin günstigen Strom für mindestens 10-15 Jahre. Dies führt langfristig zu einem Gewinn, erhöht die Unabhängigkeit des Stromnetzes und reduziert gleichzeitig den CO2-Ausstoß.
  • Einfach Steuern sparen: Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 30 kWp sind von der Einkommens- und Gewerbesteuer befreit.

Teil 3: Smart Meter Rollout

Ein weiteres Gesetzespaket wurde Anfang Februar 2023 durch das Bundeskabinett verabschiedet (Quelle: Handelsblatt v. 6.2.23). Das „Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende“ sieht vor allem vor, dass intelligente Stromzähler, sogenannte „Smart Meter“, in viele Haushalte kommen.

So funktioniert der Smart Meter Rollout:

  • Pflicht bei hohem Verbrauch: Das Gesetz soll vorschreiben, dass bis 2030 alle Abnehmer, die mehr als 6.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr verbrauchen, über einen intelligenten Zähler verfügen. Zur Einordnung: Der durchschnittliche Vier-Personen-Haushalt hat einen Verbraucher von 3.500 Kilowattstunden.
  • Günstige Geräte: Abnehmer, die weniger als 6.000 Kilowattstunden verbrauchen, können den Einbau eines digitalen Geräts beantragen und müssen dann innerhalb von vier Monaten mit einem Smart Meter versorgt werden. Der Preis für die Nutzung der Geräte ist auf 20 Euro pro Jahr gedeckelt. Damit ist er nicht teurer als ein herkömmlicher Stromzähler.
  • Neue Stromtarife: Ab 2025 sollen dem Gesetzentwurf zufolge alle Stromversorger dynamische Tarife anbieten, damit die Verbraucher den Strombezug in kostengünstigere Zeiten mit hoher Einspeisung erneuerbarer Energien verlagern können.
  • Weniger bürokratische Hürden: Bisher konnte etwa ein Gerät erst dann vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für den Einsatz freigegeben werden, wenn es zu diesem Zeitpunkt alle gesetzlich erforderlichen Mindestfunktionalitäten aufwies, einschließlich komplexer Funktionen wie der Fernsteuerung von Anlagen und Verbrauchseinrichtungen. Eine schrittweise Markteinführung mit späteren Anwendungsupdates war hingegen bisher nicht vorgesehen. Das wird jetzt geändert. Das Gesetz erlaubt einen „agilen Rollout“. In einer zeitlich befristeten Phase dürfen Funktionen schrittweise über Updates eingeführt werden.

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Kategorie
Energie
Gepostet am
07.02.2023
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